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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von E-Rad Verleih Gunzesried

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen E-Rad Verleih Gunzesried und den Nutzern des Pedelecs sowie dem Mieter (nachstehend einheitlich Mieter genannt), falls dieser mit den Nutzern des Pedelecs nicht identisch ist (z.B. Firma, Verein, Schule). Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Mieter bietet E-Rad Verleih Gunzesried mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an (nachstehend „Buchung“ genannt). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von E-Rad Verleih Gunzesried mündlich oder schriftlich (per Mail, Fax oder postalisch) bestätigt wird (nachstehend „Reservierungsbestätigung“ oder „Mietvertrag“ genannt). Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit (ggf. auch „online“ bei einer Online-Buchung) die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, hiervon eine Fotokopie anzufertigen und diese gemäß den Bestimmungen der Ziff. 12 aufzubewahren. Sollte der Mieter der Aufforderung, seinen Personalausweis bzw. seinen Reisepass zum Zwecke der Anfertigung einer Fotokopie auszuhändigen, nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, die Ausgabe des Pedelecs zu verweigern. Der Mieter schuldet gleichwohl die vereinbarte Miete gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Leistung von E-Rad Verleih Gunzesried

Im Rahmen des Mietverhältnisses stellt E-Rad Verleih Gunzesried das vom Mieter gebuchte Pedelec gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Das Pedelec wird inklusive aufgeführtem Zubehör zur Verfügung gestellt. Weitere Leistungen sind von E-Rad Verleih Gunzesried vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.

 

  1. Leistungsänderung

E-Rad Verleih Gunzesried behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Pedelecs vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Schlechterstellung des Mieters führt.

 

  1. Mietzeit

Die Übergabe der Pedelecs erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Der vereinbarte Mietzeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Ein Anspruch des Mieters auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Verlängerungen der Mietzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Die Rückgabe der Pedelecs hat bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist E-Rad Verleih Gunzesried berechtigt, vom Mieter Ersatz der durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich mögliche Schadensersatzzahlungen an Nachmieter) zu verlangen. Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von E-Rad Verleih Gunzesried zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht nur nach Maßgabe der Ziff. 7 ein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder Mietpreisminderung in den dort aufgeführten Fällen.

 

  1. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der im Zeitpunkt der Buchung jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist unverzüglich der gesamte Mietpreis auf das angegebene Konto von E-Rad Verleih Gunzesried zu leisten. Bei Buchungen im Ladengeschäft des Vermieters hat die Zahlung vor Ort vor Antritt der Fahrt zu erfolgen. Die Übergabe des Pedelecs erfolgt nur nach vollständiger Zahlung. Der Nachweis der erfolgten Zahlung obliegt dem Mieter. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe des Pedelecs. In diesem Falle stehen E-Rad Verleih Gunzesried die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß nachstehender Ziffer 7. zu.

 

  1. Rücktritt und Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen und nur gemäß den nachfolgenden Regelungen sowie den nachfolgend aufgeführten Rechtsfolgen zulässig. Kündigt der Mieter bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses dasselbe, so schuldet er dem Vermieter gleichwohl die vereinbarte Miete abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters. Die ersparten Aufwendungen des Vermieters werden pauschal mit 10 Prozent des Mietpreises angesetzt. Der Mieter schuldet den Mietausfall nicht, wenn und soweit der Vermieter das Pedelec anderweitig vermieten kann. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter schuldet den Mietausfall nicht, sofern der Vermieter die Kündigung seitens des Mieters zu vertreten hat. Hiervon unberührt bleibt das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Daneben ist E-Rad Verleih Gunzesried berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Der Anspruch von E-Rad Verleih Gunzesried auf den Mietpreis bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Pedelec pfleglich zu behandeln und – im Falle der Nutzung auf öffentlichen oder der Öffentlichkeit gewidmeten Straßen – die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Das Durchfahren von Bächen und Gewässern mit dem Pedelec sowie die Nutzung für sportliche Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Bei der Nutzung des Pedelecs empfiehlt der Vermieter ausdrücklich das Tragen eines Helmes. Die Nutzung eines Anhängers ist untersagt, sofern der Vermieter der Nutzung nicht mindestens in Textform zugestimmt hat. In jedem Fall erfolgt die Nutzung eines Anhängers auf eigene Gefahr des Mieters, so dass dem Vermieter hierdurch eintretende Schäden zu ersetzen sind. Der Mieter darf das Pedelec ausschließlich selbst nutzen und hat sicherzustellen, dass er das Pedelec nicht an Personen übergibt, welche mit dem Vermieter nicht vereinbart wurden. Der Mieter haftet bei unberechtigter und bei berechtigter Übergabe des Pedelecs an dritte Personen. Die Nutzung des Pedelecs in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.

 

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet E-Rad Verleih Gunzesried gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenen Pedelecs einschließlich dem Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben. Entsteht durch einen vom Mieter schuldhaft verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Pedelecs E-Rad Verleih Gunzesried ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von E-Rad Verleih Gunzesried bleiben unberührt.

Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von 150,- Euro (Einhundertfünfzigeuro) vereinbart wird. Die Kosten dieser Versicherung betragen zehn Prozent (10%) des gesamten Mietbetrages.

Schließt der Mieter keine Versicherung ab, so haftet er in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

Versicherungsumfang:

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen

  • Fahrradunfall

Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad   oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs, die mit einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.

 

  • Fall- oder Sturzschäden

Versichert ist das Umfallen des Fahrrads oder E-Bikes/Pedelecs sowie der Sturz mit dem Fahrrad oder E-Bike/Pedelec – auch ohne äußere Einwirkung.

 

  • Diebstahl

Fahrräder, Fahrradanhänger und E-Bikes/Pedelecs sind nur versichert, sofern sie in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder mindestens in gleichwertiger Weise gesichert wurden (z. B. wenn Fahrräder an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestigt sind oder sich in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges befinden). Lose mit genannten Gegenständen verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.

 

  • Einbruchdiebstahl, sofern

– das versicherte Fahrrad/E-Bike in einem geschlossenen Bereich verwahrt wurde;

-sich das versicherte Fahrrad/E-Bike in einem verschlossenen Haus, verschlossenen Wohnung oder Keller oder einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand;

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn bei Diebstahl oder Einbruchdiebstahl innerhalb von 12 Stunden durch den Mieter keine Anzeige bei den Sicherheitsbehörden erbracht wurde.

 

  1. Haftungsbeschränkung von E-Rad Verleih Gunzesried

Die Benutzung der von E-Rad Verleih Gunzesried zur Verfügung gestellten Pedelecs erfolgt auf eigene Gefahr. E-Rad Verleih Gunzesried haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter etc. Die Haftung von E-Rad Verleih Gunzesried in der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von E-Rad Verleih Gunzesried, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von E-Rad Verleih Gunzesried. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von E-Rad Verleih Gunzesried, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf.

 

  1. Mängelanzeige, Reparaturen, Übergabeprotokoll

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Pedelecs und des Zubehörs vor Fahrantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich bei E-Rad Verleih Gunzesried anzuzeigen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Mieter verschuldet sind – unverzüglich E-Rad Verleih Gunzesried anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Pedelec ohne vorherige Zustimmung seitens des Vermieters eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine Werkstatt zu geben. Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Mieter schuldhaft, so macht er sich gegenüber E-Rad Verleih Gunzesried schadensersatzpflichtig. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter darüber hinaus verpflichtet, bei Übergabe und/ oder Rückgabe des Pedelecs ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in welchem von den Vertragsparteien der Zustand des Pedelecs im Ausgabe- bzw. Rückgabezeitpunkt aufgeführt wird.

 

  1. Datenschutzklausel

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter angegebenen Daten wie z.B.: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil oder Festnetz), E-Mailadresse, Personalausweis- oder Reisepassnummer. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Mietvertrags erhobenen Daten des Mieters erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Leasingnehmer einholen.

 

  1. Videoüberwachung

E-Rad Verleih Gunzesried wird den E-Bike Rückgabebereich außerhalb der Öffnungszeiten (12:00-16:00 Uhr) Videoüberwachen, um sich vor Vandalismus und Diebstahl nach Rückgabe des Mieters abzusichern. Das Videomaterial wird nach 24 Stunden gelöscht.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

 

E-Bike Verleih Gunzesried